Widerrufsbelehrung
Kein Widerrufsrecht
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
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